Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schiebel Hackschnitzel GbR
Hackschnitzel Produktion:
1. Der Kunde stellt das zu hackende Material an einem
befestigten Weg zur Verfügung. Muss der befestigter Weg verlassen werden , trägt der
Kunde alle Kosten die durch Flurschäden oder Bergung entstehen, sowie den vollen aktuellen
Stundensatz für den Hackerzug und des Transportfahrzeug.
2. Arbeiten am Straßenrand, in Wohngebieten sowie an öffentlichen Verkehrswegen müssen
von der zuständigen Behörde genehmigt und unterzeichnet werden. Nach Vorlage der
Genehmigung werden Zeit und Ort geplant und ausgeführt.
3. Bei Arbeiten am Straßenrand sorgt der Kunde für ordnungsgemäße Absicherung und
nachträglicher Reinigung der Verkehrswege.
4. Sollte durch den eingeschränkten Arbeitsraum Schäden an Zweite oder Dritte verursacht
werden, haftet der Autraggeber.
5. Die Hackqualität muss während des Arbeitsbeginns oder spätestens nach Antreffen der
ersten Lieferung am Lagerplatz beurteilt und bestätigt werden.
6. Der Kunde hat stehts dafür zu sorgen dass das zu hackende Material frei von Fremdkörpern
wie Steinen, Erde, Metall oder Kuststoff ist. Kommt es zu einem Schaden oder
Maschinenbruch haftet der Autraggeber. Er haftet auch für Folgeschäden und Folgekosten
die der Schaden oder der Bruch mit sich führt, z.B. Liefer- und Frachtkosten, Ausfallzeiten,
Mietkosten,etc.
7. Bei 30 Tagen nach Rechnungsstellung werden 5% Zins in Rechung gestellt
Hackschnitzel Lieferung:
1. Bei Anlieferung der Hackschnitzel überprüft der Kunde die bestellte und die gelieferte
Menge sowie die Qualität und Normgröße der Hackschnitzel. Reklamationen werden nur
während dem Zeitpunkt der Anlieferung bearbeitet. Nachträgliche Reklamationen werden
nicht aktzeptiert.
2. Die Hackschnitzel werden in der bestellten Normgröße geliefert. Die Norm sagt aus, dass
Kleinteile sowie Überlängen in einem gewissen Prozentsatz enthalten sein dürfen.
3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Hierfür gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen